Die elektronische Rechnungspflicht ab 2025: Was Bauelementehändler wissen müssen
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine neue Regelung in Kraft, die die elektronische Rechnungsstellung für Händler aller Art im B2B Bereich verpflichtend macht. Diese Änderung ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die Digitalisierung voranzutreiben und die Effizienz im Geschäftsverkehr zu erhöhen.
Was Sie tun müssen
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Wer ist betroffen?
Die elektronische Rechnungspflicht betrifft Händler aller Art, unabhängig von ihrer Größe. Dies schließt sowohl kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) als auch große Konzerne ein. Betroffen sind Händler, die Geschäfte mit öffentlichen Auftraggebern tätigen, oder auch solche die im B2B-Bereich handeln, was bedeutet, dass alle Rechnungen zwischen Unternehmen elektronisch übermittelt werden müssen.
Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung
Die Umstellung auf elektronische Rechnungen bietet zahlreiche Vorteile. Sie ermöglicht eine schnellere und effizientere Bearbeitung von Rechnungen, reduziert Papier- und Druckkosten und trägt zur Nachhaltigkeit bei. Zudem können Fehler bei der manuellen Eingabe vermieden und die Archivierung vereinfacht werden.
Bei Fragen zur elektronischen Rechnung rufen Sie uns an unter:
+49 (0)3322 123 500 1
oder schreiben uns unter:
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Weitere Informationen finden Sie in den Beiträgen der Industrie und Handelskammern von Bund und Ländern.