Anpassungen aufgrund Corona-bedingter Umsatz­steuer­senkung

Die geplante Änderung (befristete Absenkung der Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % sowie von 7 % auf 5 % vom 1.7.2020 bis 31.12.202) ist vom Gesetzgeber zwar noch nicht umgesetzt worden, allerdings führt die Absenkung der Umsatzsteuersätze zu kurzfristigem Handlungsbedarf in Unternehmen. Hier ist folgendes zu beachten:

  • Für die Entstehung der Umsatzsteuer und die zutreffende Anwendung des Steuersatzes kommt es darauf an, wann die Leistung tatsächlich ausgeführt worden ist. Damit ist weder der Tag der Rechnungstellung noch der Tag der Zahlung maßgeblich.

Im Zweifel wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Die Umsatzstersenkung können sie (beim Programmstart oder nach dem Abmelden) für alle neuen Aufträge in den lokalen Einstellungen vorbelegen.

Für bereits angelegte Partner/Aufträge können sie die USt hier anpassen:

Hier ein Vorschlag wie Anzahlungen bei Rechnungserstellung berücksichtigt werden können:

Hier die entsprechende Rechnung: